Hospizabend
mit Michael Strodt
Sterbehilfe – Ein Widerspruch zur Hospizidee?
Zum Umgang mit Todeswünschen in der Hospiz- und Palliativversorgung
Das Bundesverfassungsgericht hat im Februar 2020 den §217 StGB abgeschafft. Der Bundestag muss jetzt die damit verbundenen Fragen neu regeln und hat im Juni 2022 über die Reform der Sterbehilfe beraten. Nach der Orientierungsdebatte und der ersten Lesung im Bundestag gibt es drei verschiedene Gesetzesinitiativen, die die Sterbehilfe in Deutschland neu regeln wollen. Bis zur Sommerpause soll über die Neuregelung der Sterbehilfe abgestimmt werden.
Wie sollen wir uns jetzt im Bereich Palliativ- und Hospizarbeit verhalten? Würden Sie jemanden helfen, der sich töten möchte? Darüber spricht Michael Strodt im Rahmen eines Hospizabends, der für alle an der Hospiz- und Palliativversorgung Interessierten offen ist.
Mitarbeitende in der Hospizarbeit und Palliativversorgung werden regelmäßig mit Sterbewünschen konfrontiert und müssen sich dazu verhalten. Sie befinden sich dabei immer in einem Spannungsfeld, das mit Wegfall des §217 StGB nochmal verschärft wird. Auf der einen Seite möchten sie die Autonomie wahren und den Gesprächswünschen der ihnen anvertrauten Personen offen und respektvoll begegnen. Auf der anderen Seite bewegen sie sich selber in einem schwer überschaubaren Feld aus ethischen Erwägungen, beruflichen Verpflichtungen, persönlichen Einstellungen und rechtlichen Vorgaben.
Termin : |
Dienstag, den 23. Mai 2023 um 19:30 Uhr |
Ort : |
Katharina-von-Bora-Haus in Sögel (Loruper Weg 6) |
Referent : |
Michael Strodt (Ethikberater) |
Info : |
Tel. 05952 209-2542 |
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