Hospizabend

mit Michael Strodt

Sterbehilfe – Ein Widerspruch zur Hospizidee?

Zum Umgang mit Todeswünschen in der Hospiz- und Palliativversorgung

Das Bundesverfassungsgericht hat im Februar 2020 den §217 StGB abgeschafft. Wie sollen wir uns jetzt im Bereich Palliativ- und Hospizarbeit verhalten? Würden Sie jemanden helfen, der sich töten möchte? Darüber spricht Michael Strodt im Rahmen eines Hospizabends in Westrhauderfehn.

Mitarbeitende in der Hospizarbeit und Palliativversorgung werden regelmäßig mit Sterbewünschen konfrontiert und müssen sich dazu verhalten. Sie befinden sich dabei immer in einem Spannungsfeld, das mit Wegfall des §217 StGB nochmal verschärft wird. Auf der einen Seite möchten sie die Autonomie wahren und den Gesprächswünschen der ihnen anvertrauten Personen offen und respektvoll begegnen. Auf der anderen Seite bewegen sie sich selber in einem schwer überschaubaren Feld aus ethischen Erwägungen, beruflichen Verpflichtungen, persönlichen Einstellungen und rechtlichen Vorgaben.


Termin : Dienstag, den 04. Oktober 2022 um 19:30 Uhr
Ort :
Pfarrheim St. Bonifatius, Kirchstraße 11, 26817 Rhauderfehn-Langholt
Referent :
Michael Strodt (Ethikberater)
Info :
KEB Emsland, Tel. 05952 1556

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